Die nachfolgenden allgemeinenen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ( kurz: AGB ) dienen zur Information des Kunden und gelten für die Angebote, Aufträge, Lieferungen, Leistungen, sowie für die Nutzung der DIAMANT Fotowerkstatt vertreten durch den Geschäftsinhaber Hans-Josef Friedrichs.
Die AGB's gelten als vereinbart, sobald der Kunde das Angebot, den Auftrag, die Lieferung, die Leistungen und / oder die Nutzung der DIAMANT Fotowerkstatt entgegennimmt.
Sollte der Kunde nicht mit den AGB's einverstanden sein, so ist der Kunde verpflichtet dieses innerhalb von drei Werktagen schriftlich der DIAMANT Fotowerkstatt zu erklären. Abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen seitens des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Geschäftsinhaber der DIAMANT Fotowerkstatt diese schriftlich anerkennen.
Diese AGB's gelten ausnahmslos für die Rechtsbeziehungen zwischen der DIAMANT Fotowerkstatt und unserem Kunden, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Sie gelten nur für den nicht kommerziellen Gebrauch der in den Studios erstellten Fotos. Für andere bedarf es Einzelabsprachen.
Die Berechnungsgrundlage für meine Preise ist die aushängende / veröffentlichte gültige Preisliste. Eventuelle Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, sofern diese von DIAMANT Fotowerkstatt schriftlich bestätigt wurden.
Anmietung der Räumlichkeiten der DIAMANT Fotowerkstatt
Die DIAMANT Fotowerkstatt vermietet dem Kunden, die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten, sowie deren technischen Geräte für die dort festgelegte Dauer.
Die Vermietung ist grundsätzlich nur während der Anwesendheit des Geschäftsführers der DIAMANT Fotowerkstatt - oder einer von der DIAMANT Fotowerkstatt bevollmächtigten Person möglich.
Das Recht zur Nutzung der DIAMANT Fotowerkstatt steht ausschliesslich dem Kunden zu. Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.
Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räumlichkeiten durch den Kunden selbst, oder auf Rechnung des Kunden, aufgeräumt, gereinigt und somit in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Der Kunde hat sich bei der Übernahme der Räumlichkeiten der DIAMANT Fotowerkstatt von der ordnungsgemässen Beschaffenheit der Räume und technischen Einrichtungen, sowie des Zubehörs zu überzeugen. Sollten etwaige Mängel oder Fehlbestände nicht unmittelbar bei Empfang vom Kunden gerügt werden, so gilt die Ordnungsmäßigkeit der Leistung vom Kunden als anerkannt.
In den Räumlichkeiten der DIAMANT Fotowerkstatt gilt ein generelles Rauchverbot, ausser in den dafür hergerichteten Aufenthaltsbereichen.
Die Räumlichkeiten der DIAMANT Fotowerkstatt, sowie deren technischen Einrichtungen dürfen unter keinen Umständen zweckentfremdet benutzt werden. Dem Kunden wird die Verwendung von Materialien und / oder Hilfsmitteln untersagt, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und dort befindlichen technischen Geräten, sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte (dazu gehören : brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen ). Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen, sowie alle behördlichen und gesetzlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache innerhalb der Mietdauer. Er haftet ausserdem für alle Sach- und Personenschäden, die in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang mit der Studionutzung stehen.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der DIAMANT Fotowerkstatt, die Unfallverhütungsvorschriften und alle sonstigen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der DIAMANT Fotowerkstatt alle vom Kunden verursachten Schäden an den Räumlichkeiten, deren Einrichtung und an den geliehen technischen Einrichtungen schriftlich anzuzeigen und die dadurch entstanden Kosten zu erstatten. ( Dazu gehören auch Mietausfälle )!
Haftungsausschluß
Die DIAMANT Fotowerkstatt haftet weder für Beschädigungen oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen, noch für Personenschäden, die während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten des DIAMANT Fotowerkstatt passieren.
Alle sonstigen Vereinbarungen zwischen dem DIAMANT Fotowerkstatt und dem Kunden müssen schriftlich niedergelegt werden.
Die DIAMANT Fotowerkstatt haftet in keinster Weise für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen.
Mietzins
Als Grundlage des Mietzinses dient die aushängende / veröffentlichte Preisliste und ist damit verbindlich. Ein anderer Mietzins ist vorher in schriftlicher Form mit dem DIAMANT Fotowerkstatt zu vereinbaren. Der Mietzins ist vor Beginn des Mietverhältnis in Bar zu entrichten.
Im Mietzins sind die technischen Einrichtungen, wie Softboxen, Blitzköpfe, Stative und Farbfolien enthalten.
Der angegebene Mietzins ist inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Idar-Oberstein in Deutschland.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die DIAMANT Fotowerkstatt und der Kunde verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.